Gefährdungsbeurteilungen
Das zentrale Element im Arbeitsschutz ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen = Gefährdungsbeurteilung! Um Ihre Mitarbeiter zu schützen und zeitgleich rechtskonform zu agieren ist eine vollständige Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgestez (ArbSchG §5) unabdingbar.
Wir erstellen Ihre, auf Wunsch modular aufgebaute, Gefährdungsbeurteilung zu allen Gefährdungsfaktoren wie:
- Physische Gefährdung / Arbeitsschwere
- Psychische Gefährdung
- Mechanische Gefährdung
- Gefahrstoffe
- Elektrische Gefährdung
- Biostoffe
- Brand- und Explosionsgefährdung
- Thermische Gefährdung
- Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen
- Gefährdung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
- Sonstige Gefährdungen
Darüber hinaus erstellen wir Ihnen:
- Anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsstättenbezogene Gefährdungsbeurteilung
- Anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung
Betriebsanweisungen
Die Betriebsanweisung ist eine Schutzmaßnahme, die aus der Gefährdungsbeurteulung resultiert!
Warum Erstellung von Betriebsanweisungen?
- Weil rechtliche Grundlagen wie z.B. die Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung darauf verweisen.
- Weil die Mitarbeiter in der Praxis keine Gefährdungsbeurteilung lesen werden bzw. in den meisten Fällen nicht wissen, wo diese im Betrieb zu finden ist.
- Betriebsanweisungen werden immer unmittelbar an der Gefahrenquelle und an einer Sammelstelle sichtbar ausgehängt, um diese allen Mitarbeitern zugänglich zu machen.
Daher bieten wir Ihnen die Erstellung der Betriebsanweisung an. |
„Auszug“ BA Gefahrstoffe | „Auszug“ BA Machinen |