Gefährdungsbeurteilungen
Das zentrale Element im Arbeitsschutz ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen = Gefährdungsbeurteilung! Um Ihre Mitarbeiter zu schützen und zeitgleich rechtskonform zu agieren ist eine vollständige Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgestez (ArbSchG §5) unabdingbar.

Wir erstellen Ihre, auf Wunsch modular aufgebaute, Gefährdungsbeurteilung zu allen Gefährdungsfaktoren wie:
Physische Gefährdung / Arbeitsschwere
Psychische Gefährdung
Mechanische Gefährdung
Gefahrstoffe
Elektrische Gefährdung
Biostoffe
Brand- und Explosionsgefährdung
Thermische Gefährdung
Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen
Gefährdung durch Arbeitsumgebungsbedingungen
Sonstige Gefährdungen
Darüber hinaus erstellen wir Ihnen:
Anlagenbezogene Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsstättenbezogene Gefährdungsbeurteilung
Anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung
Betriebsanweisungen
Die Betriebsanweisung ist eine Schutzmaßnahme, die aus der Gefährdungsbeurteulung resultiert!
Warum Erstellung von Betriebsanweisungen?
Weil rechtliche Grundlagen wie z.B. die Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung darauf verweisen.
Weil die Mitarbeiter in der Praxis keine Gefährdungsbeurteilung lesen werden bzw. in den meisten Fällen nicht wissen, wo diese im Betrieb zu finden ist.
Betriebsanweisungen werden immer unmittelbar an der Gefahrenquelle und an einer Sammelstelle sichtbar ausgehängt, um diese allen Mitarbeitern zugänglich zu machen.
Daher bieten wir Ihnen die Erstellung der Betriebsanweisung an.Die Betriebsanweisung muss immer „Anlagen- / Betriebsbezogen“ sein.Die wichtigsten Betriebsanweisungen sind für:GefahrstoffeMaschinenPSABiostoffeOrganisation |
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„Auszug“ BA Gefahrstoffe | „Auszug“ BA Machinen |