Prüfservice
Der Umgang mit Betriebs- und Arbeitsmitteln ist ein ständiger Begleiter in unserem täglichen Arbeitsleben. Das fängt bei einem einfachen Kugelschreiber an und geht über Leitern- und Tritte bis hin zum Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln oder auch persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
Um ein sicheres Arbeiten mit Betriebs- und Arbeitsmitteln zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber Grundlagen geschaffen, so dass diese auf Ihre funktionale Sicherheit zu prüfen sind = Prüfung von Arbeitsmitteln.
Ausschlaggebend sind die Inhalte der TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“. Diverse Normen regeln und konkretisieren die jeweiligen Prüfungen.
Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem folgende Prüfungen:
- Regalprüfungen
- Leitern- und Trittprüfung
- Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung
- Prüfung von Anschlagmitteln
- Prüfung Krananlagen / Hebezeuge
- Prüfung von Gefahrstoffbehältern
- Prüfung von Spielplätzen
DGUV V3 - elektrische Prüfungen von Betriebsmitteln und Anlagen
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV V3) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind:
- ortsfeste elektrische Betriebsmittel
- ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
- stationäre Anlagen
- nicht stationäre Anlagen
- Schaltschrankreinigung
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Unfallverhütungsvorschrift sind beispielhaft Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Weitere Hinweise zu Prüffristen sind in der Technischen Regel für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ - TRBS 1201 aufgeführt. Davon abweichend kann der Unternehmer in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten und Erfahrungen eigene Prüffristen festlegen, wenn damit die gleiche Sicherheit erreicht werden kann. Wegen der Vielzahl der in den Betrieben vorhandenen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und deren unterschiedlicher Beanspruchung bereitet es in vielen Fällen Schwierigkeiten für diese Betriebsmittel Prüffristen festzulegen. Daher bietet Ihnen die Fa. WHS die Planung und Ausführung der Prüfung aus einer Hand an.